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Immobilien

Unter den Begriff Immobilien fallen sowohl Grundstücke, als auch Grundstücke. Immobilien sind dabei von ihrer Masse her unbeweglich. Immobilien in Form Gebäuden kann man selbst errichten, oder aber erwerben. Hinsichtlich des Erwerbs von Immobilien sind drei Wege möglich: Zum Einen ein notariell beurkunderter Kaufvertrag, darüber hinaus die notariell beurkundete Einigung auf dem Weg des Eigentumsübergang, oder aber die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Wie auch bewegliche Sachen können Immobilien rechtlich gesehen mit Rechten belastet werden. Hierzu gehören insbesondere die Grundpfandrechte, die den Hypothekenkredit und die Belehnbarkeit der Immobilien. Diese werden meist eingesetzt, wenn es um die Finanzierung von einer Immobilie. Darüber hinaus kann man auch verschiedene so genannte Dienstbarkeiten auf Immobilien erheben, wie zum Beispiel Wegerechte, oder aber Regelungen, die zum Wasserrecht gehören. Immobilien kosten dabei aber nicht nur für deren Erwerb, bzw. deren Erbauung viel Geld. Unter anderem werden für Grundstücke Grundsteuer fällig. Hierbei handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Damit der Wert einer Immobilie erhalten bleibt, muss man natürlich auch nach der Finanzierung wiederum sehr viel Geld investieren, wie für Renovierungen, Sanierungen und so weiter. Aber natürlich kann man auch mit Immobilien Geld verdienen – und zwar durch Vermietung und Verpachtung, und natürlich letztlich, wenn gepflegt, auch durch deren Verkauf.