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Immobilien
Unter
den Begriff Immobilien fallen sowohl Grundstücke, als auch
Grundstücke. Immobilien sind dabei von ihrer Masse her unbeweglich.
Immobilien in Form Gebäuden kann man selbst errichten, oder aber
erwerben. Hinsichtlich des Erwerbs von Immobilien sind drei Wege
möglich: Zum Einen ein notariell beurkunderter Kaufvertrag, darüber
hinaus die notariell beurkundete Einigung auf dem Weg des
Eigentumsübergang, oder aber die Eintragung des neuen Eigentümers ins
Grundbuch. Wie auch bewegliche Sachen können Immobilien rechtlich
gesehen mit Rechten belastet werden. Hierzu gehören insbesondere die
Grundpfandrechte, die den Hypothekenkredit und die Belehnbarkeit der
Immobilien. Diese werden meist eingesetzt, wenn es um die Finanzierung
von einer Immobilie. Darüber hinaus kann man auch verschiedene so
genannte Dienstbarkeiten auf Immobilien erheben, wie zum Beispiel
Wegerechte, oder aber Regelungen, die zum Wasserrecht gehören.
Immobilien kosten dabei aber nicht nur für deren Erwerb, bzw. deren
Erbauung viel Geld. Unter anderem werden für Grundstücke Grundsteuer
fällig. Hierbei handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Damit der Wert
einer Immobilie erhalten bleibt, muss man natürlich auch nach der
Finanzierung wiederum sehr viel Geld investieren, wie für
Renovierungen, Sanierungen und so weiter. Aber natürlich kann man auch
mit Immobilien Geld verdienen – und zwar durch Vermietung und
Verpachtung, und natürlich letztlich, wenn gepflegt, auch durch deren
Verkauf.
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